Wolfsattacken auf Haustiere: DBV und DJV fordern Rechtssicherheit
„Nach wie vor ist ungeklärt, wie sich Tierhalter bei einem Notstand durch Wolfübergriffe auf Nutztiere oder Jagdhunde verhalten sollen“, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. „Es braucht eine eindeutige gesetzliche Regelung für Notstandsituation, damit Tierhalter und Jäger sich bei einem Übergriff von Wölfen ohne Unsicherheiten verhalten können“, so Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes. Als vorbildlich erachten DBV und DJV die Rechtslage in Schweden: Dort ist im Jagdgesetz klargestellt, dass Jäger einen Wolf töten dürfen, wenn er im Begriff ist, Hunde oder Nutztiere zu attackieren. Zuvor muss allerdings versucht werden, den Wolf durch Rufen und Warnschüsse zu vertreiben. Ohne ausgebildete Jagdhunde sind effektive Stöberjagden – insbesondere auf Wildschweine – und Nachsuchen nicht möglich. Es ist deshalb laut DJV folgerichtig, dass diese im Einsatz auch geschützt werden müssen.
Im Februar 2023 hat das Landgericht Potsdam einen niederländischen Jäger in zweiter Instanz freigesprochen. Er hatte 2019 bei einer Jagd in Deutschland einen Wolf getötet, um Jagdhunde zu schützen. Der DJV bedauert allerdings die fehlende Rechtssicherheit: Das Landgericht hatte sich nicht zur Rechtsgüterabwägung von Wolf und Jagdhund geäußert.