Umweltausschuss im Bundestag lehnt effektives Wolfsmanagement ab

Der Umweltausschuss des Bundestages hat am 08. Februar 2023 mit den Stimmen der Ampelkoalition einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion für ein aktives Wolfsmanagement und die Aufnahme des Wolfes in den Katalog der jagdbaren Arten abgelehnt. Auch der Brief von Bundesumweltministerin Steffi Lemke an den EU-Kommissar für Umwelt legt in eklatanter Weise offen, dass die Bundesregierung den Koalitionsvertrag in diesem Punkt nicht umsetzen will. Der Deutsche Jagdverband (DJV) ist enttäuscht über diesen Wortbruch und fordert die Umsetzung eines regional differenzierten Bestandsmanagements, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist.  Größter Handlungsbedarf besteht in Brandenburg, Sachsen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. „Die Entscheidung der Ampelfraktionen offenbart in seltener Klarheit, dass ein europarechtskonformes Bestandsmanagement beim Wolf nicht ernsthaft verfolgt wird, sondern die Menschen im ländlichen Raum allein gelassen werden“, sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke. Weidehaltung und Grünlandnutzung seien vielerorts ernsthaft in Gefahr, das sei ein schwerer Schlag gegen die Kultur- und Landschaftspflege, so Dammann-Tamke weiter.

Allein in Brandenburg – dem Bundesland mit den meisten Rudeln – leben heute bereits mehr Wölfe als im 18-mal größeren Schweden. Die Zahl der Nutztierrisse hat sich entsprechend innerhalb eines Jahrzehnts bundesweit fast verzwanzigfacht: von unter 200 Tieren im Jahr 2012 auf beinahe 4.000 im Jahr 2020. Der DJV fordert die Bundesregierung auf, ein Bestandsmanagement für den Wolf inklusive Bejagung nach dem Vorbild anderer EU-Staaten wie Schweden, Finnland oder Frankreich endlich umzusetzen.

In der Expertenanhörung zum Wolf  im Umweltausschuss des Bundestages betonte Professor Michael Brenner bereits Mitte Januar 2023, dass ein aktives Bestandsmanagement EU-rechtlich zulässig und vom Europäischen Gerichtshof abgesichert sei. Professor Sven Herzog bestätigte in derselben Anhörung, dass Deutschland Teil der baltisch-osteuropäischen Wolfspopulation sei, die sich in einem günstigen Erhaltungszustand befinde.

Das Europäische Parlament hatte im November 2022 den Druck deutlich erhöht und die EU-Kommission in einer Resolution aufgefordert, vor dem Hintergrund ansteigender Bestände die EU-Wolfsstrategie neu zu bewerten. Demnach soll unter anderem umgehend ein Verfahren in Gang gesetzt werden, um den Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie herabzustufen – von "streng geschützt" auf "geschützt". Die Resolution zielt unter anderem auf eine wirksame Unterstützung der Weidetierhaltung ab. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte ebenfalls im November 2022 die EU-Kommission angewiesen, eine eingehende Analyse der zur Verfügung stehenden Daten zum Wolf durchzuführen. Nach Angaben der Weltnaturschutzunion IUCN gilt der Wolf in Europa heute mit rund 19.000 Tieren als ungefährdet. 

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Wolf
Antrag abgelehnt: Der Wolf wird nicht in den Katalog der jagdbaren Arten aufgenommen. Quelle: Rolfes/DJV

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