Schutzstatus des Wolfes wird abgesenkt
Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention hat entschieden, den Schutzstatus des Wolfs auf der völkerrechtlichen Ebene abzusenken. Der formale Beschluss der derzeit noch laufenden Tagung des ständigen Ausschusses soll am Freitag fallen. Durch die Herabstufung des Schutzstatus von "streng geschützt" (Anhang II der Berner Konvention) in die Kategorie "geschützt" (Anhang III) wird die Voraussetzung geschaffen, den Schutzstatus des Wolfs auch im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-Richtlinie) entsprechend anzupassen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Änderung als einen ersten wichtigen Schritt hin zu einem umfassenderen Wolfsmanagement. Dieses muss nach Ansicht des DJV auch eine reguläre Bejagung unter Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes einschließen. "Bis zu einer Herabstufung des Schutzstatus ist es noch ein langer Weg. Wir fordern die Bundesregierung auf, die bereits vorhandenen Spielräume der FFH-Richtlinie schnellstmöglich auszuschöpfen", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke.
Nach Änderung der FFH-Richtlinie müsste in Deutschland noch das Bundesnaturschutzgesetz geändert werden oder die entsprechenden Änderungen in den Jagdgesetzen vorgenommen werden. Diese Prozesse können noch Jahre dauern. Auf EU-Ebene ist der Wolf derzeit in Anhang IV der FFH-Richtlinie – der strengsten Kategorie – gelistet. Die Änderung des Schutzstatus nach der Berner Konvention ändert daran zunächst nichts, ist aber Voraussetzung für eine Anpassung des Schutzstatus nach der FFH-Richtlinie und deswegen ein wichtiger Zwischenschritt hin zum aktiven Wolfsmanagement. Der DJV fordert die EU-Kommission nun auf, den Schutzstatus EU-weit so bald wie möglich anzupassen.
Nach dem Beschluss zur Änderung des Schutzstatus können die Vertragsstaaten innerhalb von drei Monaten Vorbehalte anmelden. Die Änderung tritt nicht in Kraft, wenn ein Drittel der Vertragsparteien der Berner Konvention widerspricht. Für diejenigen Vertragsparteien, die solche Vorbehalte angemeldet haben, wird die Änderung des Schutzstatus auch dann nicht wirksam, wenn sie insgesamt in Kraft tritt.
Weitere Informationen gibt es auf der Seite jagdverband.de/wolf.
Was ist die Berner Konvention?
Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates, der dem Schutz europäischer, wildlebender Tiere und Pflanzen dient. Danach werden die Arten abhängig von ihrem Gefährdungsgrad in Schutzkategorien eingestuft. Die Umsetzung der Berner Konvention erfolgt in der EU vor allem über die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) mit nach Schutzstatus abgestuften Anhängen für Arten und Lebensräume. Diese Richtlinie muss wiederum von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden – im Falle von Tierarten neben dem Bundesnaturschutzgesetz vor allem in den Jagdgesetzen. Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für das Jagdrecht haben Sachsen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen die entsprechenden Voraussetzungen in den Landesjagdgesetzen schon geschaffen.