PR-Gag von PETA: Finanzamt soll DJV-Gemeinnützigkeit prüfen
»Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus«: Vor der öffentlichen Anhörung im Bundestag zu fragwürdigen Praktiken von PETA versuchen die Tierrechtler abzulenken. Sie sehen Straftaten als legitimes Mittel, um ihre Vision vom veganen Leben durchzusetzen.
(Berlin, 8. Februar 2019) Die „Tierrechtsorganisation“ PETA will die Gemeinnützigkeit des Deutschen Jagdverbandes (DJV) prüfen lassen. Der Dachverband der Jäger sieht den haltlosen Vorwürfen gelassen entgegen und betont, dass das Projekt Fellwechsel ein Leuchtturmprojekt für die nachhaltige Verwertung von Fellen aus heimischer Jagd ist. Mit ihrer PR-Aktion gegen den DJV wollen die „Tierrechtler“ offensichtlich von eigenen Problemen ablenken. Aktuell wird insbesondere die Gemeinnützigkeit der „Tierrechtsorganisation“ heftig diskutiert. Am kommenden Mittwoch findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung zum FDP-Antrag "Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus" statt. Darin ist unter anderem zu lesen "PETA-Aktivisten scheuen sich nicht, verbreitet sogar auf Straftatbestände zurückzugreifen." Weiter heißt es, führende Repräsentanten und Angestellte von PETA legitimierten Gesetzesbrüche wie Stalleinbrüche, unter anderem jüngst Dr. Haferbeck im Rahmen einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung.
PETA macht immer wieder mit fragwürdigen Aktionen auf sich aufmerksam. Ein juristisches Gutachten, das dem DJV vorliegt, kommt zu dem Schluss, dass eine Reihe von Punkten dafür sprächen, dass die Geschäftsführung von PETA Deutschland das Gemeinnützigkeitsprivileg verletze und Mittel satzungswidrig verwende. Ferner sei eine führende Persönlichkeit dieser Organisation erstinstanzlich bereits wegen Volksverhetzung für schuldig befunden worden. Das Strafverfahren wurde im Jahr 2010 in der Berufungsinstanz gemäß § 153 a StPO nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt, die mit 10.000 Euro sogar höher war als die in erster Instanz verhängte Geldstrafe (Landgericht Stuttgart, Aktenzeichen: 35 Ns 7 Js 2717/04). Mitglieder der Organisation behaupteten unter anderem, der militante Kampf für Tiere sei ein Eintreten für Gerechtigkeit; ein Leben habe immer mehr Wert als eine aufgebrochene Tür oder ein in Brand gesteckter Fleischlaster. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bemängelte darüber hinaus das Fehlen demokratischer Strukturen bei PETA (Urteil vom 30.3.2017, Aktenzeichen 4 K 2539/16).
"Tierechtler" wollen die Jagd ebenso verbieten wie Hauskaninchen, Honigbienen oder sogar Blindenhunde. Zudem sollen sich alle Menschen künftig vegan ernähren, Nahrungsmittel wie Eier, Käse und Honig sollen verboten werden. Zugrunde liegt die Idee, dass jedes fühlende Lebewesen das Recht habe, nach Glück zu streben. Wie wenig praxistauglich diese Vision ist zeigt das Beispiel vom Fuchs, der das Huhn bei lebendigem Leib frisst. Das Motto "Fressen und gefressen werden" bestimmt die Nahrungsnetze auf der Erde. Jagd ist eine der ursprünglichsten Formen für den nachhaltigen Umgang mit der Natur.