Passierbescheinigung LJV-Berlin

Liebe Jägerinnen und Jäger, liebe Mitglieder des LJV Berlin,

aufgrund der zur Bekämpfung der Covid19-Pandemie in Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen bestehen bundesweit erhebliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum. Die Jagdausübung ist zum Schutz der „Kritischen Infrastruktur Ernährung“ jedoch auch in diesen Zeiten erforderlich. Als Nachweis dürfte bei behördlichen Kontrollen in den meisten Fällen der Jagdschein in Verbindung mit der Ausrüstung zur Glaubhaftmachung der Notwendigkeit einer freien Passage für jagdliche Zwecke ausreichen.

In der Verordnung des Landes Berlin (https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/), aber auch in den Vorschriften anderer Bundesländer, insbesondere in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern, ist die Jagd jedoch leider nicht ausdrücklich erwähnt. Analog zu den Regelungen für die Wirtschaft, gibt der Landesjagdverband daher AB SOFORT vorsorglich eine Passierbescheinigung als ergänzendes Legitimationsdokument zum Jagdschein aus. Eine Garantie, dass trotz Vorlage eines gültigen Jagd- und Passierscheines bei Kontrollen vor Ort stets die freie Passage zur Jagdausübung gewährt wird, kann leider nicht gegeben werden. Die Passierbescheinigung kann aber besonders diejenigen aktiven Jägerinnen und Jäger im LJV Berlin unterstützen, die nicht direkt an ihrem Revier wohnen und sich zur Ausübung der (Einzel-) Jagd, der Hege, Nachsuche oder Vermarktung von Wild etc. ggfs. über Landesgrenzen hinweg bewegen müssen. Er folgt einem mit dem DJV und den zuständigen Behörden besprochenen Muster.

Die Berechtigung des Passierscheininhabers wird durch den LJV überprüft. Wenn Sie eine solche Passierberechtigung benötigen, senden Sie daher bitte eine E-Mail an:

oder schicken Sie einen formlosen Antrag mit Kopien der benötigten Unterlagen per Post an die Geschäftsstelle.

Der formlose Antrag auf Erteilung einer Passierberechtigung muss lediglich

1. die Anschrift der Wohnung enthalten, von der aus Sie zur Jagd regelmäßig aufbrechen (kann von Meldeadresse / Adresse im Jagdschein abweichen),
2. eine Kopie oder Scan Ihres (gültigen) Jagdscheins und
3. die Mitgliedsnummer des LJV Berlin enthalten.

 

Das fälschungssichere Dokument wird den Mitgliedern des LJV Berlin anschließend per Post übersandt, der Service ist kostenlos.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich telefonisch oder via E-Mail an die Geschäftsstelle. Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache aus Gründen der Infektionsprävention in der Geschäftsstelle zur Zeit leider nicht möglich ist. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es aufgrund hoher Nachfrage zu Wartezeiten kommen sollte.

Weidmannsheil

Detlef Zacharias 
- Präsident -

RA Jan Mönikes
- Vizepräsident -

Zurück