NRW ermöglicht Drückjagden trotz Corona-Pandemie

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat heute bestätigt, dass Drückjagden weiterhin durchgeführt werden dürfen. Bewegungsjagden, die der Reduzierung des Schalenwildes dienen, sind vom Versammlungsverbot ausgenommen. Innerhalb von namentlich dokumentierten festen Gruppen von höchstens fünf Personen darf dabei auch der Mindestabstand notfalls unterschritten werden. Eine Teilnehmerbegrenzung gibt es nicht. Die Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt werden. Bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Teilnehmern gilt auch im Freien grundsätzlich eine Maskenpflicht.

Der DJV begrüßt diese Regelung. Damit wird klargestellt, dass Jagden auch weiterhin - wenn auch mit Einschränkungen - möglich sind. DJV-Präsident Dr. Volker Böhning ruft die anderen Bundesländer auf, dem Beispiel zu folgen. Der DJV hatte bereits auf die besondere Bedeutung von Bewegungsjagden im Zuge der Seuchenprävention und des Waldumbaus hingewiesen. Zudem hatte er betont, dass mit den bestehenden Hygienekonzepten das Infektionsrisiko bei der Jagd deutlich minimiert werden kann. Bereits im Frühjahr hatte die Bundesregierung die "Systemrelevanz" der Jagd bestätigtund Ausnahmen von Beschränkungen angemahnt.

Bewegungsjagd
Bewegungsjagden, die der Reduzierung des Schalenwildes dienen, sind vom Versammlungsverbot ausgenommen. Quelle: Kauer/DJV

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