Jagd fördert Artenvielfalt in Schutzgebieten
Die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit der "Roten Liste für Säugetiere" veröffentlichten Ergebnisse sind alarmierend. Demnach sind ein Drittel der Arten im Bestand gefährdet, für viele Arten hat sich die Bestandssituation verschlechtert. Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert daher, Lebensräume weiter zu verbessern - etwa für den Feldhasen. Zudem muss die Zahl der Raubsäuger systematisch reduziert werden. "Schöner wohnen reicht nicht für bedrohte Arten. Politik und Behörden müssen eine effektive Jagd auf Raubsäuger besser fördern", so Professor Jürgen Ellenberger, zuständig im DJV-Präsidium für Natur- und Artenschutz. Der DJV begrüßt die Forderung der Autoren der Roten Liste, wonach Neozoen wie der Waschbär in Schutzgebieten deutlich stärker bejagt werden sollten. Das Bundesamt für Naturschutz ebenso wie die Bundesstiftung Umwelt lehnen dies bisher ab.
Schutzgebiete als Rückzugsorte für invasive Arten
Mit Blick auf die EU-Verordnung zum Umgang mit invasiven Arten sind Schutzgebiete derzeit "weiße Flecken": Marderhund, Waschbär, Mink, Nilgans und Nutria werden dort so gut wie nicht bejagt. Die per Verordnung geforderte Eindämmung dieser invasiven Arten ist so nicht möglich. Im Gegenteil: Schutzgebiete entwickeln sich zunehmend zu deren Rückzugs- und Reproduktionsräumen - zum Nachteil geschützter Vogel- und Säugetierarten.
Eine Vielzahl von Projekten, bei denen Jägerschaft und andere Naturschutzverbände kooperieren, zeigt: Die Bejagung von Raubsäugern hilft, Artenvielfalt zu erhalten. Beispiel Bremer Blockland, ein Vogelschutzgebiet von europaweiter Bedeutung: Von 2014 bis 2018 hat sich dort die Anzahl von Wiesenbrütern wie dem Kiebitz mehr als verdoppelt - durch Kombination von Lebensraumverbesserung und Fuchsbejagung.
Land Hessen untergräbt Artenschutz
Die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland ermöglichen eine tierschutzgerechte Fangjagd, die essenziell für den Artenschutz ist. Um so unverständlicher sind Bestrebungen von Vertretern des ehrenamtlichen und behördlichen Naturschutzes, die Fangjagd zu torpedieren. Das jüngste Beispiel liefert das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit seinem Erlass zum Prädationsmanagement in Naturschutzgebieten und Natura-2000-Gebieten. Obwohl die Prädation als wesentliche Verlustursache bei Bodenbrütern und anderen Zielarten des Naturschutzes bekannt ist, wird das Instrument "Jagd" hinsichtlich seiner Effektivität als fragwürdig angesehen. Andere Maßnahmen wie Einzäunung von Brutplätzen oder Ummantelung von Horstbäumen werden bevorzugt. Künftig soll sogar die Finanzierung von "aktivem Prädatoren-Management aus Naturschutzmitteln" unterbleiben.
Beispiele für Kooperation von Naturschutz und Jagd im Sinne des Artenschutzes:
"Wildschutzprogramm Feld & Wiese" in Rheinland-Pfalz
"Bremer Blocklandprojekt"