Gesellschaftsjagden in Zeiten der Corona-Pandemie
Trotz Coronapandemie bereiten Jägerinnen und Jäger die Drückjagdsaison vor. Zusätzlich zu den gängigen Sicherheitsmaßnahmen und Unfallverhütungsvorschriften müssen in diesem Jahr Einschränkungen berücksichtigt werden. Beispielsweise muss bei der Jagd soweit möglich ein Mindestabstand von anderthalb Metern eingehalten werden. Wo dies nicht möglich ist, muss eine Maske getragen werden. Der Hygiene kommt eine noch größere Bedeutung zu, als dies bei der Jagd ohnehin schon der Fall ist. Der Veranstalter sollte alle Abläufe auf den Prüfstand stellen und das gewohnte Prozedere an die vor Ort geltenden Vorschriften anpassen. Zum Teil muss ein eigenes Hygienekonzept vorgelegt und die Jagd als Veranstaltung angemeldet werden oder es müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer erfasst und aufbewahrt werden.
In einigen Bundesländern gibt es mittlerweile Hinweise und Konzepte von Behörden und Landesjagdverbänden. Die Landesvorschriften variieren stark. Der DJV stellt eine aktuelle Übersicht über die Länderregelungen zur Verfügung. Für alle Bundesländer gilt, dass sich die Verordnungen auch kurzfristig ändern können. Daher müssen Jagdveranstalter auch kurzfristig auf Änderungen reagieren.
Die Länderregelungen zum Schutz vor dem Corona-Virus bei Bewegungsjagden im Überblick:
- Baden-Württemberg
- Hessen (veröffentlicht in "HessenJäger", Ausgabe 9/20, S. 12)
- Niedersachsen
- NRW
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Schleswig-Holstein
- Thüringen (veröffentlicht in "Thüringer Jäger", Ausgabe 9/2020)