Gericht erklärt Sozialwahl für ungültig

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts, dass die Sozialwahl bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ungültig ist. Der DJV hatte wegen Fehlern im Zulassungsverfahren zur Wahl und bei der Durchführung gegen die Sozialwahl geklagt. Auch zwei weitere Klagen gegen die Sozialwahl waren erfolgreich. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Das Landessozialgericht hat die Revision beim Bundessozialgericht zugelassen.

DJV-Präsidiumsmitglied Josef Schneider bedauerte in einer Stellungnahme, dass sich das Gericht nicht inhaltlich mit den Argumenten des DJV auseinandergesetzt hat, betonte aber: "Langer Atem bei der Überprüfung der Wahl lohnt sich. Grobe Fehler des Wahlverfahrens sind offensichtlich geworden – auch wenn das Urteil des Bundessozialgerichts noch aussteht". Der DJV müsse als Vertretung der Jägerschaft – und damit einer maßgeblichen Gruppe von Versicherten – künftig selbst eine vorschlagsberechtigte Organisation sein. Die SVLFG dürfe den Wähler durch die aufwändige Registrierung keine Steine in den Weg legen, so Schneider weiter. Der DJV ruft den Wahlausschuss der SVLFG auf, aus den Fehlern der Sozialwahl 2017 zu lernen. Nur dann ist eine angemessene Vertretung der Jägerschaft in den Gremien der Unfallversicherung überhaupt möglich.

Der DJV werde sich nicht scheuen, auch weiterhin gegen eine Benachteiligung bei der Wahl gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, merkte Schneider an. Er verwies zudem darauf, dass sich der DJV jetzt auf die Teilnahme an der Sozialwahl 2023 vorbereitet. Dazu werden Informationen demnächst unter jagdverband.de/sozialwahl-2023bereitgestellt.

Bei der alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahl werden die Selbstverwaltungsorgane der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gewählt. Für Jagdreviere ist die SVLFG die zuständige Unfallversicherung. Der Deutsche Jagdverband kritisiert seit Langem die Pflichtmitgliedschaft und setzt sich für eine Reform ein. Dabei setzt er sich auch durch eine Vertretung in den Gremien der SVLFG für die Belange der Jägerschaft ein. Es laufen zudem Musterverfahren wegen der Beiträge, die die Inhaber von Jagdrevieren leisten müssen.

Justitia
Das Hessische Landessozialgericht erklärt die Sozialwahl der SVLFG von 2017 für ungültig. Quelle: TingeyInjuryLawFirm/Unsplash/DJV

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