Freispruch für Wolfsschützen bestätigt

Ein angeklagter niederländischer Jäger, der im Januar 2019 einen Wolf getötet hatte, um Jagdhunde zu schützen, ist heute vom Landgericht Potsdam auch in zweiter Instanz freigesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, theoretisch besteht die Möglichkeit einer Revision. Der DJV begrüßt den Freispruch, kritisiert allerdings, dass das Landgericht sich nicht zur Rechtsgüterabwägung von Wolf und Jagdhund geäußert hat. Im Gegensatz dazu hatte sich das Amtsgericht in der ersten Instanz klar zugunsten des Schutzes von Jagdhunden im Falle eines Wolfsangriffs positioniert. "Umso mehr ist der Gesetzgeber jetzt aufgefordert, endlich Rechtssicherheit für Tierhalter und Jäger herzustellen", sagte DJV-Vizepräsident Helmut Damann-Tamke.

Ohne ausgebildete Jagdhunde sind effektive Stöberjagden – insbesondere auf Wildschweine – und Nachsuchen nicht möglich. Es ist deshalb laut DJV folgerichtig, dass diese im Einsatz auch geschützt werden müssen. Als vorbildlich erachtet der DJV die Rechtslage in Schweden: Dort ist im Jagdgesetz klargestellt, dass Jäger einen Wolf töten dürfen, wenn er im Begriff ist, Hunde oder Nutztiere zu attackieren. Zuvor muss allerdings versucht werden, den Wolf durch Rufen und Warnschüsse zu vertreiben.

Der jetzt freigesprochene Jäger hatte 2019 gesehen, wie ein Wolf mehrere Jagdhunde angegriffen und schwer verletzt hat. Um die Attacken des Wolfes zu stoppen, hatte er zuerst in die Hände geklatscht und einen Warnschuss abgegeben. Da der Wolf nicht von den Hunden abließ, tötete er den Wolf.

Wolf
Nach Revision: Freispruch für Wolfsschützen. Quelle: Rolfes/DJV

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