Editorial: »Die Jäger in Berlin« 3/2020
Liebe Jägerinnen, liebe Jäger,
wie ein Blitz aus heiterem Himmel, so traf uns die Corona-Virus Pandemie. Veränderungen in nie dagewesenem und bisher nicht vorstellbarem Umfang traten ein. Wissenschaftliche Einschätzungen als Grundlage für weitreichende politische Entscheidungen überschlugen sich teilweise täglich. Wie findet die Jagd und die Jägerschaft ihren Platz?
Bundesweit wurden zunächst erhebliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum eingeführt. Vom Krisenstab der Bundesrepublik und später gemäß Antwort auf die DJV-Nachfrage an die Bundesministerien von Ministerin Julia Klöckner sowie der Minister Jens Spahn und Horst Seehofer wurde bestätigt, dass die Jagdausübung zum Schutz der „Kritischen Infrastruktur Ernährung“ auch in diesen Zeiten erforderlich ist. Als Nachweis dürfte bei behördlichen Kontrollen in den meisten Fällen der Jagdschein ggf. in Verbindung mit der Ausrüstung zur Glaubhaftmachung der Notwendigkeit einer freien Passage für jagdliche Zwecke ausreichen.
In der Verordnung des Landes Berlin aber auch in den Vorschriften anderer Bundesländer, insbesondere in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern, ist die Jagd bzw. der/die Jäger/in jedoch leider nicht expressis verbis erwähnt. Analog zu den Regelungen für die Wirtschaft, hatten wir uns im Vorstand kurzfristig entschieden, dass der Landesjagdverband Berlin daher vorsorglich auf Antrag an unsere Mitglieder ein fälschungssicheres Dokument, eine „Passierbescheinigung“, als ergänzendes Legitimationsdokument zum Jagdschein ausgibt. Mit dem Krisenstab wurde dies abgestimmt, der die Länder diesbezüglich informierte.
Da die Mehrheit der Berliner Jäger nur im Umland zur Jagd gehen kann, soll dies ggf. die Kontrollen an den Ländergrenzen beschleunigen.
Ein weiteres Thema aus der aktuellen Situation ergibt sich wegen der geschlossenen Schießstände für das Probe- bzw. Einschießen unserer Waffen jetzt zu Beginn des neuen Jagdjahres. Hierzu sei daran erinnert, dass uns der Probeschuss wie ggf. auch das Einschießen der Waffe im Revier erlaubt ist, allerdings darf daraus natürlich kein unerlaubtes Übungsschießen werden. Somit können wir auch jetzt beruhigt und im nötigen Falle mit eigens geprüfter Waffe die Bockjagd beginnen.
Unschöne Verhaltensansätze zeigen sich aber erneut im Zusammenhang mit der Wildbretvermarktung. Erinnern wir uns, dass gerade berichtet wurde, die Jagd sei als Lebensmittelquelle sowie wegen der ASP-Gefahr, zur Wildschadensverhütung, der Notwendigkeit der Bejagung invasiver Arten usw. auf höchster politischer Ebene befürwortet worden. Da hört man aus höchsten Kreisen der Großhändler von Wildfleisch, die Jägerschaft solle wegen der fehlenden Absatzmärkte im Gastronomie- und Hotelleriebereich die Rehwildbejagung erst 3–4 Monate später beginnen. Andernfalls wird auf volle Kühlhäuser verwiesen, also mit anderen Worten – wie schon voriges Jahr im Zusammenhang mit erhöhter Wildschweinbejagung – Androhung der Annahmeverweigerung.
Da zeigt sich m. E. eklatant, wie ideenlos und innovationsschwach diese Zunft hier auftritt. Wäre hier nicht der Ansatz, die Vermarktung des Wildbrets in neue Bahnen zu lenken, um es künftig z. B. in größerem Umfang als bisher an den Verbraucher direkt zu bringen. Das nennen andere Branchen „Nachfrage erzeugen und diese dann selbst bedienen“.
Aber, liebe Jägerinnen und Jäger, lassen wir uns vom Wildhandel nicht aus der Fassung bringen. Handeln wir verstärkt selbst und nutzen künftig – wie schon viele andere aus unseren Kreisen – die erfolgreiche Internetplattform „Wild-auf-Wild.de“ zur Vermarktung. Andererseits werben wir verstärkt bei jeder Gelegenheit speziell für Wildbret als Quelle gesunder Ernährung in Zeiten, in denen jetzt das Selbstkochen wieder in der breiten Masse gepflegt wird, und verweisen auf die Bezugsquelle über das Internet.
Weidmannsheil
Ihr Detlef Zacharias
Präsident