Editorial: »Die Jäger in Berlin« 3/2018

Liebe Jägerinnen, liebe Jäger,

traditionell um den 1. Mai beginnt die Jagd auf den Rehbock und Sie vermissen vielleicht ein spezielles Titelbild. Aber ei- nerseits muss nicht immer alles gleich bleiben und andererseits beherrscht uns das Thema Wildschweine so sehr, dass sie sich auch das Titelbild erkämpft haben.

Hintergrund ist primär die Fokus- sierung der Thematik „Afrikanische Schweinepest“ auf unsere Wildschweine. Nachdem der Bundesgesetzgeber kürzlich die Schweinepest-Verordnung und dabei auch die Bundesjagdzeiten-Verordnung bezüglich der Wildschweinbejagung geändert hat, reagierte auch der Berliner Gesetzgeber. Nunmehr sind in Berlin Wildschweine ganzjährig zur Jagd freigegeben, einschränkend natürich bei Bachen die Berücksichtigung des Elterntierschutzes (§ 22 Abs. 4 BJagdG).

Darüber hinaus kann nun in Berlin – analog des Erlasses in Brandenburg – die Bejagung von Frischlingen mit der kleinen Kugel oder Schrot erfolgen und die Verwendung von künstlichen Lichtquellen ist erlaubt. Diese Ausnahmeregelungen und befristeten Einschränkungen von bestehenden Verboten sollen gemäß der Begründung „ ... als Erweiterung jagdlicher Möglichkeiten dienen, um die Reduzierung der Schwarzwildbestände zu forcieren“. Also liegt die Verantwortung etwa nun allein bei den Jägern?

Positiv wollen wir zunächst bemerken, dass es hier nun keinen rechtlichen Unterschied für die Jäger in Berlin und Brandenburg mehr gibt. Das wäre auch kurzfristig zu wünschen für die bestehende Problematik u. a. bei den Themen Schalldämpferzulassung oder der fehlenden Jagdgebrauchshundeverordnung in Berlin. Man darf gespannt bleiben.

Andererseits müssen wir die Frage stellen, ob die Aktivitäten und Maßnahmen richtig bzw. ausreichend sind, um dem Ziel der Reduzierung der Wildschwein- dichte in den Berliner Wäldern und vor allem in den befriedeten Bereichen einer Großstadt zu dienen. Die künstlichen Lichtquellen im jetzigen gesetzlichen Rahmen – also getrennt von der Waffe – sowie Schrot und kleine Kugel wirken möglicherweise stärker auf dem Papier als in der Praxis.

Dringend ergebnisoffen unter Hinzuziehung einer fachlichen Bündelung ist aber z. B. das Thema Stadtjäger aufzugreifen und deren Rahmenbedingungen, Anzahl, Rechtslage und auch die Frage der finanziellen Unterstützung für ihre hoheitlichen und umfänglich ehrenamtlichen Tätigkeiten. Hier besteht dringen- der Handlungsbedarf.

Aber es darf gedanklich auch keineswegs verdrängt werden: Weder die Reduzierung der Schwarzwildbestände noch das Grundthema ASP sind hier rein jagdlich zu betrachten und zu lösen. Das Fütterungsverbot in der Stadt wird trotz Anmahnung nicht konsequent genug in die Öffentlichkeit gebracht und nachhaltig geahndet. Außerdem hängt die Verbreitungsgefahr der ASP bekanntlich am Menschen, wenn unachtsam entsorgte Lebensmittel mit dem darin enthaltenen Virus hier zur Infektion von Wildschweinen führen. Gerade Berlin durch die geografische Lage der internationalen Verkehrswege ist stark gefährdet und sinnbringende Maßnahmen besonders nötig.

Das globale Thema Wolf beschäftigt uns zunehmend weiter. Um die damit verbundenen Probleme zu lösen, bedarf es bundeseinheitlicher Regelungen und der Geschlossenheit in der Jägerschaft. Die rasant steigende Wolfsdichte kann nicht verleugnet werden. Wir müssen hier die Gefahr der Eingriffe in das Eigentumsrecht beachten. Daher haben wir hier jetzt zu agieren und ein globales Wolfsmanagement mit dem gesetzlichen Rahmen aktiv zu begleiten, um Fehlentwicklungen oder Insellösungen frühzeitig zu verhindern.

Nun wünsche ich Ihnen aber erstmal einen guten Auftakt zur Jagdsaison. Gern erinnere ich Sie – auch im Namen meines Vorstandsgremiums – an unsere Jahreshauptversammlung am 4. Mai. Wir freuen uns, Sie dabei begrüßen zu können.

 

 

Weidmannsheil
Ihr Detlef Zacharias
Präsident