Editorial: »Die Jäger in Berlin« 2/2018
Liebe Jägerinnen, liebe Jäger,
nach langen und aufwändigen, aber letztlich sehr erfolgreichen Aktivitäten ist es zum Jahresbeginn gelungen: Die Jagdhornbläsergruppe unseres Landesjagdverbandes Berlin hat ein neues Outfit bekommen, die Damen mit speziell angefertigtem Blazer, dazu Hose sowie Bluse und die Herren im Anzug mit Weste, dazu Krawatte und Hemd, alles farblich aufeinander abgestimmt. Auf Blazer, Anzugjacke und Krawatte ist unübersehbar das LJV-Logo aufgestickt, um bei Auftritten die LJV-Zugehörigkeit kundzutun und damit zu werben.
Die neue Ausstattung war längst notwendig geworden, da die letzte Bekleidungsaktion über 20 Jahre zurückliegt und inzwischen nicht nur die Kleidung sondern auch der Schnitt in die Jahre gekommen ist. Wichtig ist zu erwähnen: Die jetzige Aktion wurde durch einen erheblichen Zuschuss aus Jagdabgabemitteln über die Stiftung Naturschutz Berlin erst ermöglicht.
Die Eröffnung der Internationalen Grünen Woche – siehe Titelbild – war dann der entsprechende Rahmen, die Premiere in der neuen Bekleidung mit großem Erfolg zu feiern. Der Zuspruch belegte, unsere Bläser beherrschen nicht nur die Hörner zur Freude der Zuhörer sondern erfreuen auch das Auge durch das neue Äußere.
Aus unterschiedlichster Motivation bleibt die Afrikanische Schweinepest (ASP) als Bezug vorherrschendes Thema. Das führt dann zu den unterschiedlichsten Entscheidungen und auch fragwürdigen scheinbaren Lösungen. So erleben wir, wie in manchen Bundesländern die Bejagung des Schwarzwildes so in den Fokus kommt, dass z. B. die Benutzung von künstlichen Lichtquellen unter besonderen Bedingungen der Heilsbringer für den geforderten Jagderfolg zur Bestandsreduzierung sein soll. Das funktioniert natürlich nur – theoretisch –, wenn der Jäger auch über drei Arme verfügt, weil die künstliche Lichtquelle nicht an der Waffe montiert sein darf. Das würde wiederum eine Änderung des Waffengesetzes bedeuten, also Kompetenz des Bundesgesetzgebers.
Jüngst in Brandenburg soll die Antibabypille für Wildschweine als eine Regulierungsmöglichkeit der zu starken Bestände beschlossen werden. Allein der Gedanke, Hormone in die Natur verbringen und nicht zu wissen, wer das aufnimmt, was für ein Szenario! Im Übrigen funktioniert es sowieso nicht.
Wir können nur hoffen, dass bald eine kompetente Bundesregierung die Möglichkeit bietet, einige richtungsweisende Regelungen zu treffen, um auf Einheitlichkeit in den Ländern abzuzielen. So wäre eine bundesweite Abschaffung der Gebühren für Trichinenproben nötig, damit bisher auf Gemeindeebene liegende Regelung generell abgeschafft und die Kostenerstattung für die prüfenden Institute neu geregelt werden. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass durch genügend Annahmestellen für Proben unnötig lange Fahrwege und damit Kosten für die Jägerschaft vermieden werden.
So werden die Jagdanreize sinnvoll unterstützt, möglichst viele und vor allem kleine Wildschweine zu erlegen, da die Bestandsregulierung hierdurch am Nachhaltigsten erfolgen kann.
Wenn einhellig die Erkenntnis herrscht, dass eine sinnvolle Bejagung nötig und erfolgversprechend ist, der Ertrag auch vermarktet werden kann, dann müssen weitere Bejagungsvoraussetzungen harmonisiert werden. Dazu gehören einheitliche Jagdzeiten, die Aufhebung von Jagdruhezeiten und ggf. der Jagdverbote in Naturschutzgebieten.
Für Berlin stellt sich zudem die spannende Frage, welche Maßnahmen gegen die bekanntlich zu hohe Wildschweindichte – auch und gerade außerhalb der bejagbaren Flächen – geplant werden. Nötige schärfere Hinweise an die Bevölkerung, dass Füttern verboten ist, reichen aber nicht. So wird wohl die bisherige Aussage der Behörde, dass z.B. die Stadtjäger nur „gefährliche“ Wildschweine erlegen dürfen, neu definiert werden müssen.
Weidmannsheil
Ihr Detlef Zacharias
Präsident