Corona-Regeln für Bewegungsjagden im Überblick

Mittlerweile haben fast alle Bundesländer konkrete Hinweise für die Durchführung von Bewegungsjagden veröffentlicht. Bayern hat seit wenigen Tagen nun als letztes Bundesland auch "über die Erteilung einer Einzelfallgenehmigung" Drückjagden auf Schwarzwild zugelassen. Besonders strikt ist Mecklenburg-Vorpommern: Dort gilt für Jagdgäste aus angrenzenden Bundesländern ein Einreiseverbot. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat die einzelnen Länderregelungen nun zusammengefasst. Ergänzt wird die Übersicht von Links zu weiterführenden Informationen.

 

Bereits Ende Oktober hat der DJV Bund und Länder aufgefordert,Bewegungsjagden trotz verschärfter Corona-Restriktionen zu ermöglichen. Dazu gehört auch, dass erforderliche Reisen im Rahmen jeglicher Jagdausübung nicht unter eventuelle Einreise- oder Beherbergungsverbote fallen. Im November und Dezember erfüllen Jägerinnen und Jäger zwischen 30 und 60 Prozent ihrer staatlich festgelegten Abschusspläne. 

 

Hier gibt es eine Übersicht der aktuellen Corona-Regeln in den einzelnen Bundesländern.

Drückjagden sind in allen Bundesländern wieder zugelassen
Drückjagden sind in allen Bundesländern wieder zugelassen. Quelle: Kauer/DJV

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