Bundesregierung bestätigt Notwendigkeit der Jagd

Trotz Corona-Pandemie: Die Bundesregierung sieht eine Befreiung der Jäger von einer allgemeinen Ausgangssperre als gerechtfertigt an. In einem Schreiben an den Deutschen Jagdverband (DJV) betont das Bundesinnenministerium (BMI): Jäger tragen zum Schutz der systemrelevanten Daseinsvorsorge bei. Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich in einem ähnlich lautenden Schreiben gegenüber dem DJV geäußert. Daraus geht unter anderem hervor, dass der Jägerschaft "eine unzweifelhaft außerordentlich große Bedeutung" zukomme, wenn es um den Schutz der Land- und Forstwirtschaft vor Wildschäden gehe. Auch die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sei ein wichtiger Grund, Jäger von einer allgemeinen Ausgangssperre zu befreien. Die Ministerien reagieren damit auf einen Eilbrief von DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Mitte März hat er die drei zuständigen Ministerien gebeten, die Einzeljagd weiter zu ermöglichen.

Einzeljagd soll bundesweit möglich sein

Das BMI hat nach eigenen Worten die Innenministerien der Länder zwischenzeitlich gebeten, die zuständigen Stellen im jeweiligen Bundesland auf die für notwendig erachtete Ausnahmeregelung hinzuweisen. Die Fahrt ins Revier müsse auf direktem Weg erfolgen, führt das BMI in seinem Brief aus. Die Jagd dürfe nur in Form einer Einzeljagd durchgeführt werden, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten. Der DJV betont dabei, dass die Einzeljagd auch von mehreren Personen im Revier gleichzeitig ausgeübt werden kann, sofern die Kontaktbeschränkungen beachtet werden.

Rechtswidrig: Einreiseverbot für Jäger nach Mecklenburg-Vorpommern

Der DJV kritisiert weiterhin, dass in Mecklenburg-Vorpommern die strengen Einreisebeschränkungen auch für Jäger gelten sollen, die dort ihren Verpflichtungen nachkommen. DJV-Präsident Dr. Volker Böhning, zugleich Präsident des Landesjagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern, stellt die Beschränkungen für Touristen nicht grundsätzlich in Frage. Eine Ausweitung auf Jäger sei jedoch unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. DJV und Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern raten allen betroffenen Revierinhabern, sich eine verweigerte Einreise schriftlich bestätigen zu lassen. Dies ist wichtig, um dagegen notfalls vor Gericht vorgehen zu können und später Ersatzansprüche durchsetzen zu können.

Landkreis Ostprignitz-Ruppin scheitert mit Einreisebeschränkung

Unterdessen hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein generelles Einreiseverbot im Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Brandenburg) gekippt. Der Landkreis hatte auf Grund dieser Regelung auch einem ortsfremden Jäger die Anreise ins Revier untersagt.

Jäger
Die Jagd dürfe nur in Form einer Einzeljagd durchgeführt werden, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, so das BMI. Quelle: DJV

Zurück