Workshop: Wildbrethygiene – Kundige Person

 

Nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 müssen Personen, die Wild bejagen, um Wildbret für den menschlichen Verzehr in Verkehr zu bringen, auf dem Gebiet der Wildpathologie und der Produktion und Behandlung von Wildbret ausreichend geschult sein, um das Wild vor Ort einer ersten Untersuchung unterziehen zu können. Wer als sog. „Kundige Person“ gelten will, muss eine spezielle Schulung mit festgelegten Inhalten absolvieren, die wir durch dafür zugelassene Tierveterinäre/in anbieten.

Die nächste Schulung findet am 14. Februar 2025 im Haus der Jagd statt. Nach durchgeführter Schulung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Bitte melden Sie sich für den Kurs vorher in der Geschäftsstelle an oder schreiben eine Mail an . Sie erhalten dann eine schriftliche Einladung.

 

Zurück