Workshop: Aufsicht auf Schießstätten

Diesen Workshop benötigen Sie, um die Erteilung der Erlaubnis gem. § 27 WaffG i. V. m. AWaffV auf Schießstätten zu führen, erhalten zu können. Ohne diese Bescheinigung können besonders Jungjäger nicht ohne Aufsicht den Schießstand besuchen.

Nächster Workshop »Aufsicht auf Schießstätten« findet am 13. April 2024 im Haus der Jagd statt. Die Bescheinigung erhalten Sie direkt nach dem Workshop.
Bitte melden Sie sich für den Kurs vorher in der Geschäftsstelle an oder schreiben eine Mail an . Sie erhalten dann eine schriftliche Einladung.

Zurück