Das nationale Waffenregister

Mit dem 1. September 2020 werden neue Regelungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie ins Deutsche Waffenrecht überführt.

Die folgenden Hinweise und Erläuterungen sollen dazu dienen, um für die Waffenbesitzer etwas Klarheit zu vermitteln:

  1. Jeder Waffenbesitzer bekommt eine persönliche Nationales Waffenregister-IDNWRID. Dieser Nummer ist ein „P“ vorangestellt. Die folgende Nummer entspricht den Datenschutzrichtlinien, da sie verklausuliert aus unterschiedlichen Daten generiert wird.
  2. Jeder Jäger und Sportschütze erhält zusätzlichen eine Erwerbs-ID. Gekennzeichnet durch ein „E“. Die persönliche NWR- sowie die Erwerbs-ID werden vom Amt in die jeweilige Waffenbesitzkarte eingestempelt.
  3. Alle Schusswaffen und wesentlichen Waffenteile erhalten eine ID, diese wird durch ein „W“ bei Schusswaffen und ein „T“ bei wesentlichen Waffenteilen geführt. Das führende wesentliche Waffenteil bei Langwaffen ist das Gehäuse und bei Kurzwaffen das Griffstück. Alle NWR ID Nummern sind 21 stellig.
  4. Weitere wesentlichen Waffenteile sind u.a. der Lauf und der Verschluss bzw. Verschlusskopf.
  5. Alle Waffenbesitzer sollten ihre persönliche NWR- und die Erwerbs-ID bei der zuständigen Behörde abfragen. (Hinweis: In vielen Fällen hat z. B. die Waffenbehörde Berlin bereits bei einer Änderung in Ihrer Waffenbesitzkarte Ihre ID´s dort eingetragen!).
  6. Vor dem Verkauf einer Waffe müssen die IDs der Waffe bekannt sein, daher diese rechtzeitig einfordern.
  7. Bei einem längeren Verbleib der Waffe beim Büchsenmacher müssen die IDs bekannt sein und beim NWR gemeldet werden. Das übernimmt der Büchsenmacher/Händler.
  8. Beim Ver-/Ankauf von privat an privat müssen alle vorgenannten IDs des Käufers und Verkäufers bekannt sein.
  9. Rechtliche Absicherung gewährleistet zum Beispiel die Kaufabwicklung über Frankonia/auctronia.de.
  10. Die An- und Abmeldefristen von Waffen belaufen sich nach wie vor auf 14 Tagen.
  11. Zum Kaufen von Munition genügt wie gewohnt der Jagdschein, WBK mit eingetragenen Munitionserwerb oder der Munitionserwerbschein.

Zusammensetzung der NWR-ID:

Die NWR-ID besteht aus einer 21-stelligen Buchstaben- und Ziffernfolge.

Der erste Buchstabe beschreibt die Art der NWR-ID:
P = natürliche Person
F = nichtnatürliche Person
E = Erlaubnis
W = Waffe
T = Waffenteil (wesentliche Teile)

Weitere Informationen gibt es bei der Fachlichen Leitstelle des Waffenregisters: 
https://www.nwr-fl.de/was-ist-die-nwr-id.html

 

sowie das Frage-Antwort-Papier Novelle Waffenrecht des DJV: 
https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2020-02/2020-02_FuA_Novelle_Waffenrecht.pdf

 

Redaktion, DJV und Frankonia

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