Mitteilung aus der Senatsverwaltung UVK Bereich Jagdwesen

Aktuell lässt sich vermelden, dass bezüglich der Schwarzwild-Bejagung die »Allgemeinverfügung zur Einschränkung von Verboten nach § 22 Absatz 4 des Landesjagdgesetze vom 27. Februar 2018« vor einigen Tagen geändert und ergänzt wurde. Dabei entfiel das Befristungsdatum bis 31. März 2021 und hinzu kommt nun zusätzlich für Berlin auch die Aufhebung des Verbotes der »Verwendung von Nachtzielgeräten, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen« .

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